- Distanzunterricht ist seit Beginn des Schuljahres 2020/21 als vollwertige
Unterrichtsform in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO §19 Abs. 4) verankert. Dieser wird grundsätzlich durch elektronische Datenkommunikation unterstützt. Das elektronische Verfahren
legt die Schule fest.
- Hybridunterricht schafft ein systematisches Zusammenspiel von Präsenz- und Distanzunterricht.
- Hybrid- und Distanzunterricht berücksichtigen - je nach Situation - die Etablierung von Videokonferenzen/das Streamen von
Unterricht (synchron) sowie örtlich und zeitlich ungebundenes eLearning
mittels Lernplattformen, Cloud-Lösungen oder Lernvideos (asynchron), insgesamt den systematischen Einsatz geeigneter
Werkzeuge.
- Hybrid- und Distanzunterricht gewährleisten verlässliche und verbindliche Strukturen durch klar definierte Kommunikationswege und
-zeiten.
- Hybrid- und Distanzunterricht bieten ein strukturiertes und differenziertes Lehr-Lern-Angebot (auf Basis von regelmäßigen Lernstandserhebungen)
sowie Methodenvielfalt.
- Hybrid- und Distanzunterricht fokussieren die persönliche Beziehung, die regelmäßige, enge und wertschätzende Kommunikation mit den
einzelnen Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erziehungsberechtigten sowie ein kontinuierliches Feedback.
- Ein individualsiertes Lernangebot im Hybrid- und Distanzunterricht haben grundlegende Kompetenzen und fächerübergreifende
Bildungsziele fest im Blick.
Anregungen und Hilfen zur Umsetzung
Ihres anforderungsgerechten Distanzunterrichts bzw. von hybriden Lernlandschaften finden Sie hier:
www.km.bayern.de/download/23574_102_2020-Anlage2-Rahmenkonzept.pdf
www.distanzunterricht.bayern.de
Erklärung der Kernmerkmale des Distanzunterrichts (bayern.de)
digitaleschule2020.de
Zusatzkapitel "Lernen zuhause" des Vertiefungsmoduls
Mediendidaktik